Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB

1 | ALLGEMEINES & GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen „Sommerliebe Papeterie – Inhaberin Christine Sommer“ (nachfolgend nur „Sommerliebe“ genannt) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die „Sommerliebe“ nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn „Sommerliebe“ ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen, die nach dem Vertragsabschluss vom Auftraggeber gegenüber „Sommerliebe“ abgegeben werden (z. B. Setzungen von Fristen, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle Leistungen und Lieferungen von „Sommerliebe“ werden auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ durchgeführt. Sie können jederzeit auf unserer Internetpräsenz „www.sommerliebe-papeterie.com“ eingesehen, von dort aus gespeichert oder ausgedruckt werden.

2 | ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von „Sommerliebe“ können jederzeit angepasst oder geändert werden, sofern dies für den Auftraggeber nicht unzumutbar ist. Deshalb empfiehlt „Sommerliebe“ diese vor jedem Vertragsabschluss zu lesen.

3 | ANGEBOTE, AUFTRAGSANNAHME & VERTRAGSABSCHLUSS
Alle von „Sommerliebe“ sorgfältig erstellten Kostenvoranschläge/Angebote enthalten immer einen Gültigkeitszeitraum. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot. Spätere Bestellungen des Auftraggebers bedürfen eines neuen Angebotes. Der Auftraggeber nimmt den Kostenvoranschlag/das Angebot von „Sommerliebe“ durch schriftliche Bestätigung an. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn die Bestellung des Auftraggebers von „Sommerliebe“ akzeptiert wurde und durch die Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) erfolgt ist. Für die Zusendung der Auftragsbestätigung hat „Sommerliebe“ zwei Wochen ab Bestelldatum bzw. Auftragserteilung Zeit. In der Regel erfolgt die Bestätigung innerhalb von zwei Werktagen. Die Auftragsbestätigung enthält einen individuellen Zeitplan mit verbindlichen Terminen für den Auftraggeber und „Sommerliebe“. Diese Termine werden von beiden Seiten eingehalten. „Sommerliebe“ behält sich das Recht vor, Aufträge, die gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, faschistischen oder pornografischen Inhalts sind oder ethische Grundsätze verletzen, nicht zu bearbeiten oder abzulehnen. Weiterhin behält sich „Sommerliebe“ das Recht vor, Aufträge, zu deren Ausführung wichtige Daten, z. B. Texte, Druckfreigaben, Angaben des Rechnungsempfängers oder die Lieferanschrift nicht innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Auftragserteilung vorliegen, zu stornieren.

4 | VERGÜTUNG, PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle angegebenen Endpreise verstehen sich in EURO und schließen Kosten für Fracht, Porto und sonstige Versandkosten nicht ein. Die Preise enthalten einen Honoraranteil für Designleistungen. Da es sich bei der „Sommerliebe Papeterie“ um höchst individuelle und personalisierte Produkte mit außergewöhnlichen Vorleistungen handelt, ist nach Auftragserteilung eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes ohne Abzug zu leisten. Wird Teillieferung vereinbart, gilt im Gegenzug Teilzahlung, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wechsel werden nicht angenommen. Der Restbetrag des Auftragswertes ist (ebenso ohne Abzug) als Vorkassenzahlung vor Auslieferung der Ware, mit Erhalt der Rechnung sofort fällig und zahlbar. Die Rechnung oder Teilrechnung wird spätestens zwei Tage nach Abschluss des Herstellungsprozesses ausgestellt und an den Auftraggeber übersandt. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann „Sommerliebe“ für die bereits aufgebrachte Arbeitsleistung (Beratungskosten, Anfahrtskosten, Entwürfe) ein Honorar in Höhe von 50% des Auftragswertes verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen „Sommerliebe“ auch zu, wenn der Auftrag-
geber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen,
§ 321 II BGB bleibt unberührt. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt den Preis einschließlich der Kosten für Fracht, Porto und sonstige Versandkosten nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 5 % bzw. 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

5 | GESTALTUNGSFREIHEIT, LAYOUT, KORREKTUR & KORREKTURSTUFEN
Im Rahmen eines Auftrages besteht für „Sommerliebe“ Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann „Sommerliebe“ eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht von „Sommerliebe“, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. In den Kostenvoranschlägen/Angeboten von „Sommerliebe“ sind ZWEI KORREKTURSTUFEN enthalten. Die Kosten für weitere Korrekturstufen oder Änderungswünsche sind vom Kunden zu tragen. Sie werden von „Sommerliebe“ nach Stunden zu einem Stundensatz i. H. v. 50,00 Euro netto abgerechnet. Vor Beginn der Produktion (Reinzeichnung durch „Sommerliebe“, Herstellung der Druckplatten & Druck durch Partnerunternehmen) ist das Layout durch den Auftraggeber freizugeben. Die Freigabe muss schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen und ist bindend. Die Korrektur dennoch auftretender Fehler, wie beispielsweise falsche Daten oder Namen oder Schreibfehler, ist nach Layoutfreigabe für den Auftraggeber mit Kosten verbunden. Sie hat der Auftraggeber zu tragen, wenn er die Korrektur der Fehler wünscht. Auf Wunsch erstellt „Sommerliebe“ ein Angebot für die Korrekturen und führt diese durch. Der Auftraggeber hat in jedem Fall alle gelieferten Daten auf Richtigkeit und Vertragsgemäßheit zu prüfen. Die Gefahr möglicher Fehler geht mit der Datenübermittlung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Der Auftraggeber sendet „Sommerliebe“ vor Ausführung der Vervielfältigung alle Korrekturen oder Korrekturmuster zu oder legt sie ihr vor. Maßgeblich bei Beanstandungen der „Sommerliebe Papeterie“ sind die an „Sommerliebe“ vom Auftraggeber übermittelten Dateien und Textvorlagen. Bei der Produktionsüberwachung entscheidet „Sommerliebe“ nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

6 | LIEFERUNG & GEFAHRENÜBERGANG
„Sommerliebe“ versendet mit individueller Vereinbarung zur Lieferfrist – nach Auftragserteilung, Gestaltungsprozess, Korrekturphase und Herstellung – die bestellte Ware auf dem Postweg an den Auftraggeber. „Sommerliebe“ nimmt diesen Dienst für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor. „Sommerliebe“ ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware das Unternehmen „Sommerliebe“ verlassen hat. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Kommt der Auftraggeber einer erforderlichen Mitwirkungshandlung nicht nach, verändert sich die vereinbarte Lieferfrist entsprechend. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Auftraggeber über, sobald „Sommerliebe“ die Werke an den Paketdienst oder der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder an das für den Transport durchführende Unternehmen übergeben worden sind. Zudem gilt hier der Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung hinsichtlich der vereinbarten Lieferfrist. Lieferfrist ist dabei als Anhaltspunkt und nicht als Ausschlussfrist aufzufassen. Aus der angegebenen Lieferfrist oder einer Überschreitung können keine Rechte – weder auf Schadensersatz, noch auf Annulierung – abgeleitet werden, es sei denn, die Überschreitung der Lieferfrist ist solcherart, dass vom Kunden nach den üblichen Verkehrssitten nicht erwartet werden kann, den Vertrag aufrecht zu erhalten. „Sommerliebe“ ist berechtigt, an die von dem Auftraggeber angegebene Lieferadresse sämtliche Bestellungen zu versenden. Der Auftraggeber verpflichtet sich „Sommerliebe“ über jede Adressenänderung zu informieren. Ist „Sommerliebe“ nicht über die Änderung einer Adresse in Kenntnis gesetzt worden, werden Bestellungen an die letzte der „Sommerliebe“ bekannten Adresse geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Erhalt der Lieferung zu überprüfen, ob der Lieferumfang der vereinbarten Bestellung entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Auftraggeber dies „Sommerliebe“ umgehend schriftlich mitzuteilen.

7 | TRANSPORTSCHÄDEN
Weisen Waren bei der Lieferung offensichtliche Schäden an der Verpackung oder am Inhalt auf, so hat der Auftraggeber dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte sofort beim jeweiligen Paketdienst zu reklamieren, die Annahme zu verweigern sowie unverzüglich Kontakt zu „Sommerliebe“ (z. B. per Telefon oder E-Mail) aufzunehmen, damit „Sommerliebe“ etwaige Rechte gegenüber dem Paketdienst wahren kann.

8 | ABWEICHUNGEN VON ABBILDUNGEN & MUSTER
„Sommerliebe“ behält sich das Recht vor, exklusiv für einen Auftrag zusammengestellte & sorgfältig gewählte Farben per E-Mail zu übersenden, die der Auftraggeber ausdrucken oder am Bildschirm betrachten kann. Da es sich dabei um computergenerierte Farben handelt, erhält der Auftraggeber im Dokument einen Hinweis darauf, dass die Farben je nach Drucker und Bildschirm mit Abweichungen dargestellt werden können. Für eine mangelhafte oder abweichende Darstellung, insbesondere auch auf dem Bildschirm des Kunden, haftet „Sommerliebe“ nicht. „Sommerliebe“ empfiehlt seinen Auftraggebern das zu beachten. Ebenso verhält sich die Darstellung computergenerierter Farben im Druck (z. B. Letterpressverfahren). Die vorgeschlagenen Farben können auf verschiedenen Papieren variieren und von Abbildungen im Internet oder Mustern abweichen. „Sommerliebe“ behält sich neben dem Recht der Gestaltungsfreiheit ebenso das Recht vor, für jeden Auftrag die passenden Papiere auszuwählen, um für den Auftraggeber & das Endprodukt in Design und Weiterverarbeitung das beste Ergebnis zu erzielen. „Sommerliebe“ weist seinen Auftraggeber darauf hin, dass es beim Druck mit Prägeformen zu einer leichten Wölbung des Papiers kommen kann. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel der Kaufsache dar. Die Darstellung der „Sommerliebe Papeterie“ auf der Internetseite: „www.sommerliebe-papeterie.com“ und in allen anderen Werbemitteln stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. „Sommerliebe“ ist bestrebt, seine Produkte möglichst getreu der Wirklichkeit darzustellen. Abweichungen können in der Regel nicht zu Schadensersatz und/oder Auflösung des Vertrages führen. Jede „Sommerliebe Papeterie“ ist ein Unikat.

9 | MÄNGEL UND GEWÄHRLEISTUNG
„Sommerliebe“ übernimmt, wie in Nr. 8 beschrieben, keine Gewähr für geringfügige Abweichungen der gelieferten Werke. Sie stellen keinen Mangel dar. Kleinere Abweichungen sind zulässig und berechtigen nicht zur Mängelrüge. Ebenso steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit (insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln) zu.

VERBRAUCHER: Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommen im Falle der Lieferung einer mangelhaften Ware die gesetzlichen Vorschriften, innerhalb der gesetzlichen Fristen zur Anwendung, soweit sich durch folgende Regelungen keine Abweichungen ergeben. Offensichtliche Mängel, die auch dem nicht fachkundigen Kunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffallen, müssen aus Beweisgründen spätestens binnen 7 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich mit Beschreibung des Mangels angezeigt werden. Verborgene Mängel sind, ebenfalls unbeschadet etwaiger Gewährleistungsrechte, unverzüglich nach Entdecken „Sommerliebe“ zu melden, damit etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber Torlieferanten gewahrt werden können. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge mit Beschreibung dessen. UNTERNEHMER: Ist der Auftraggeber Unternehmer, verjähren sämtliche Ansprüche, die auf einem Mangel der Ware beruhen, einschließlich vertraglicher und konkurrierender außervertraglicher Schadensersatzansprüche, 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei Arglist, Vorsatz, groben Verschulden, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, Verletzung einer Kardinalpflicht oder Übernahme einer Garantie sowie bei Ansprüchen auf Ersatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Für Ansprüche, die nicht auf einem Mangel beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, § 479 BGB bleibt unberührt. Soweit ein offensichtlicher Mangel oder versteckter Mangel der Lieferung vorliegt, werden die Gewährleistungsansprüche zunächst auf die Nacherfüllung bzw. Ersatzlieferung beschränkt. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Erst bei fehlgeschlagener Nacherfüllung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche zu. Er ist dann nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen den Auftraggeber nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Sofern „Sommerliebe“ einem Mangel zugrunde liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Auftraggeber als Unternehmer haben zunächst ihren nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung von „Sommerliebe“ in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen am Werk vornimmt oder „Sommerliebe“ die Feststellung der Mängel erschwert. Mängelansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber einen Mangel der Ware nicht nach Maßgabe der folgenden Vorschriften rügt: Mängel, die bei der Untersuchung der Ware erkennbar sind, sind „Sommerliebe“ spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Empfang der Ware schriftlich mit Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Versteckte Mängel, die bei der Untersuchung der Ware nicht entdeckt werden konnten, sind uns innerhalb von 3 Werktagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich mit Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Der Auftraggeber hat „Sommerliebe“ zur Mängelbeseitigung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Sofern es im Rahmen der Mängelbeseitigung durch von uns zu vertretenen Schäden bei dem Kunden kommt, haften wir ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Geschäften mit Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.

10 | HAFTUNG
„Sommerliebe“ haftet nur für Schäden, die durch das Unternehmen selbst, ihre Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt werden. Die Haftung ist ebenfalls der Höhe nach, auf den Auftragswert (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) beschränkt. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die „Sommerliebe“ auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von „Sommerliebe“, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, sodass die Haftung von „Sommerliebe“ entfällt. „Sommerliebe“ haftet nicht für die Urheber-, Geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. In keinem Fall haftet „Sommerliebe“ für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden. Betriebsstörungen im Betrieb von „Sommerliebe“ oder eines Partners oder Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Eine Haftung von „Sommerliebe“ ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

11 | EIGENTUMSVORBEHALT
Falls „Sommerliebe“ dem Auftraggeber Entwürfen und Reinzeichnungen übergeben sollte, werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind „Sommerliebe“ spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht von „Sommerliebe“, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. VERBRAUCHER: „Sommerliebe“ behält sich bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. UNTERNEHMER: „Sommerliebe“ behält sich bei Verträgen mit Unternehmern das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vor der vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware diese an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, „Sommerliebe“ einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wohnsitz- bzw. Geschäftswechsel hat uns der Auftraggeber ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. „Sommerliebe“ ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmungen (AGB) vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.

12 | HERAUSGABE VON AUFTRAGSDATEN
„Sommerliebe“ ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten, die für einen Auftrag maßgeblich sind, herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass „Sommerliebe“ ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat „Sommerliebe“ dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von „Sommerliebe“ verändert werden. Die Gefahr und die Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. „Sommerliebe“ haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

13 | EIGENTUM AN ZWISCHENERZEUGNISSEN
„Sommerliebe“ bleibt Eigentümer aller für die Vertragserfüllung eingesetzten Zwischenerzeugnisse, auch wenn sie gesondert berechnet werden, z. B. Druckplatten. Grundsätzlich gilt dafür keine Herausgabepflicht. Sie werden dementsprechend auch nicht mit ausgeliefert. Abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden.

14 | FREMDLEISTUNGEN – SUBUNTERNEHMER UND ERFÜLLUNGSGEHILFEN
„Sommerliebe“ ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung oder Durchführung einzelner Auftragsbestandteile notwendigen Fremdleistungen an dritte Unternehmen, Vertreter von „Sommerliebe“ und Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.

15 | HÖHERE GEWALT
Höhere Gewalt bedeutet: Jeder Ausfall, der nicht „Sommerliebe“ angelastet werden kann, weil er weder von „Sommerliebe“ verschuldet wurde, noch laut Gesetz, Rechtsgeschäften oder der guten Handelssitten unter die Verantwortung von „Sommerliebe“ fällt. Betriebsstörungen im Betrieb von „Sommerliebe“ oder eines Partners oder Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung, sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Eine Haftung von „Sommerliebe“ ist in diesen Fällen ausgeschlossen. „Sommerliebe“ hat unbeschadet seiner sonstigen Rechte, im Falle höherer Gewalt das Recht, die Ausführung der Bestellung nach eigener Entscheidung aufzuschieben oder aber den Vertrag ohne gerichtliche Schritte aufzulösen. Dies ist dem Kunden schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail mitzuteilen. „Sommerliebe“ ist dabei nicht zum Schadensersatz verpflichtet, es sei denn, eine Nichtentschädigung ist unter den gegebenen Umständen nach dem Grundsatz der üblichen Verkehrssitten inakzeptabel.

16 | MEHRPRODUKTION ALS MUSTER (BELEGE)
„Sommerliebe“ ist berechtigt, auf eigene Kosten von allen Elementen der „Sommerliebe Papeterie“ (Drucken) mehr als die beauftragte Menge herstellen zu lassen und diese als Belege abzulegen oder als gekennzeichnetes Muster herauszugeben.

17 | ARCHIVIERUNG
„Sommerliebe“ verwahrt nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus, für einen Auftrag erstellte Druckvorlagen, Rohstoffe, Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse. Dabei haftet „Sommerliebe“ nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Kosten für eine Versicherung der genannten Gegenstände oder Daten hat der Auftraggeber zu tragen.

18 | EIGENTUMSRECHT & URHEBERSCHUTZ
Alle an „Sommerliebe“ erteilten Aufträge – auch sprachlicher Natur – welche die Entwicklung, Gestaltung & Realisierung einer „Sommerliebe Papeterie“ enthalten, sind Urheberwerkverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet sind. Alle Entwürfe, Designs und Reinzeichnungen aus dem Hause „Sommerliebe“ unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Dies bezieht sich auf alle Leistungen, die „Sommerliebe“ erbringt, wie beispielsweise Empfehlungen & Ideengebung während eines Beratungsgespräches und des Gestaltungsprozesses oder Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte oder Textvorschläge. Selbstverständlich zählen dazu auch einzelne Teile jeder erbrachte Leistung. Sie verbleiben, wie auch einzelne Originale, Druckvorlagen, Werkstücke o. Ä. im Eigentum von „Sommerliebe“.Nachahmung jeglicher Art, auch nur in Teilen, ist unzulässig. Das Angebot von „Sommerliebe“ in der Öffentlichkeit (z. B. auf Messen, bei Partnern) und im Internet auf „www.sommerliebe-papeterie.com“ wird durch: Sommerliebe Papeterie – Inhaberin Christine Sommer, Bandstr. 13 | 42105 Wuppertal, bereitgestellt sowie sorgfältig und regelmäßig aktualisiert. Alle Rechte sind vorbehalten. Alle verwendeten Inhalte und Werke, wie Texte, Bilder, Grafiken, Beschreibungen oder deren Zusammenstellung, unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Die Vervielfältigung, Weitergabe, Veränderung, gewerbliche oder private, nicht gewerbliche Nutzung, Neuveröffentlichung oder Verwendung (z. B. in E-Mails, Netzwerken oder in anderen elektronischen oder gedruckten Medien) sowie das Verteilen durch Kopieren, Hochladen, Versenden, Übertragen oder Nutzungen in anderer Weise, ist ohne vorheriger Prüfung von „Sommerliebe“ untersagt. Sie bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von „Sommerliebe“ sowie einer vorherigen Honorarvereinbarung. Bei einem Verstoß gegen die Urheberrechte behält sich „Sommerliebe“ strafrechtliche Verfolgung vor.
18.1 | URHEBERRECHT/NUTZUNGSRECHT
Die Entwürfe, Designs und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von „Sommerliebe“ weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß gegen Ziffer 18.1. hat der Auftraggeber „Sommerliebe“ zusätzlich zu der für den Auftrag geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. „Sommerliebe“ überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. „Sommerliebe“ bleibt in jedem Fall, auch wenn „Sommerliebe“ das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen „Sommerliebe“ und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. „Sommerliebe“ ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, „Sommerliebe“ zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von „Sommerliebe“, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von „Sommerliebe“ formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von „Sommerliebe“. Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von „Sommerliebe“. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von „Sommerliebe“ erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

19 | URHEBERRECHTE DRITTER
Der Auftraggeber versichert „Sommerliebe“, dass er für die zur Verwendung bereitgestellten und übergebenen Daten und Inhalte (z. B. Texte, Bilder oder Grafiken) in Drucksachen oder elektronischen Veröffentlichungen berechtigt ist, und dass diese von Rechten Dritter frei sind. Der Auftraggeber haftet dafür, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial) besitzt. Des Weiteren haftet der Auftraggeber dafür, dass die für die Produktion von ihm in Auftrag gegebenen Inhalte in Drucksachen oder elektronischen Veröffentlichungen nicht gegen geltendes Recht verstoßen und dass sie keine wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten sie nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber „Sommerliebe“ im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

20 | NEBENABREDEN
Mündliche Nebenabreden vor oder bei Vertragsschluss sind unwirksam.

21 | DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber ermächtigt „Sommerliebe“, die persönlichen Daten für die korrekte Adressierung und einwandfreie Abwicklung des Auftrages (auch für das Versenden der Bestellung) oder die für die Geschäftsbeziehung notwendigen Daten im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten, zu speichern und zur Auftragsabwicklung nutzen. „Sommerliebe“ verwendet die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten nur zu Zwecken, die im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag stehen. Die Daten verbleiben im Unternehmen und werden nicht für Statistiken und Analysen des Kaufverhaltens o. Ä. verwendet. Sofern der Auftraggeber seine Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß erfüllt, dürfen seine Daten an eine Kreditschutzorganisation übermittelt werden.

22 | VERWEISE UND LINKS
Sollte die Internetpräsenz „www.sommerliebe-papeterie.com“ von „Sommerliebe“ externe Links enthalten, übernimmt „Sommerliebe“ keine Haftung für die Inhalte dieser. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. „Sommerliebe“ erklärt ausdrücklich, keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Websites zu haben. „Sommerliebe“ macht sich die Inhalte der verlinkten Websites nicht zu Eigen und sichert insbesondere nicht zu, dass die Inhalte dieser verlinkten Seiten wahr sind oder einem Zweck dienen bzw. einen bestimmten Zweck erfüllen. Die rechtliche Verantwortung, auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht, liegt ausschließlich beim Betreiber der externen Website.

23 | GELTENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT & GERICHTSSTAND
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung. Der Erfüllungsort aller zu erbringenden vertraglichen Leistungen ist Wuppertal. VERBRAUCHER: Für Auftraggeber mit Wohnsitz in Deutschland besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Auftraggebers. Für Auftraggeber, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist Wuppertal ausschließlicher Gerichtsstand sämtlicher Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
UNTERNEHMER: Für Auftraggeber, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist Wuppertal ausschließlicher Gerichtsstand sämtlicher Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, ist ebenso Wuppertal ausschließlicher Gerichtsstand.

Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

24 | SALVATORISCHE KLAUSEL
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Falls eine oder mehrere Bestimmungen in den hier aufgeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder irgendeine andere Vereinbarung mit „Sommerliebe“ gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen sollte(n), erlischt die betreffende Bestimmung. „Sommerliebe“ wird sie neu formulieren und durch eine aktuelle und sinngemäß ähnliche, rechtlich zulässige Bestimmung ersetzen.

Wuppertal, April 2017
Christine Sommer

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